Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Umfang der Wirksamkeit der AGB
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote an gewerbliche Abnehmer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten somit auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht nochmals widersprechen.
2. Angebot und Auftrag
Unsere Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge, Preisvereinbarungen und alle anderen Nebenabreden werden erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Rechnungsstellung für uns verbindlich, ansonsten sind diese für uns nicht bindend. Die zu einem Angebot gegebenen Unterlagen sind mit der Einschränkung maßgebend, dass wir uns vorbehalten, im Zuge der weiteren technischen Entwicklung und wirtschaftlichen Marktsituation Änderungen durchzuführen. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die ernsthafte Zweifel an der Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen und die es uns unzumutbar erscheinen lassen, den Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen aus- oder weiterzuführen, so können wir vom Vertrag zurücktreten, falls eine von uns verlangte Sicherheitsleistung nicht innerhalb angemessener Frist gestellt wird. Sondervereinbarungen mit unseren Vertretern sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung gültig. Die zu einem Angebot gegebenen Unterlagen sind mit der Einschränkung maßgebend, dass wir uns vorbehalten, im Zuge der weiteren technischen Entwicklung, Änderungen durchzuführen. Nachträgliche Änderungen und sonstige Abmachungen mündlicher, telefonischer oder telegraphischer Art bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Preise
Die angebotenen bzw. vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ab Werk Asperg ohne Verpackung und Porto- bzw. Frachtspesen. Preise für Sonderanfertigungen auf Anfrage und sind reine Nettopreise (zzgl. Gesetzliche MwSt.) Das Packmaterial wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Falls keine ausdrückliche Preisabsprache erfolgt, gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit von uns anerkannten, rechtskräftig festgestellten oder mit unserer Forderung synallagmatisch verknüpften Ansprüchen möglich. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Wir sind erst dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Kunde seine Gegenleistung erbracht hat. Sollten sich die Marktverhältnisse oder die Herstellungsbedingungen durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (etwa durch Lieferkettenunterbrechungen, Fälle der höheren Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, Erdbeben, gesundheitliche Notlagen mit internationaler Tragweite wie Epidemie, Pandemie oder Seuche, Überschwemmungen, Hurricane, Feuer und Blitzschläge, Kriege, Bürgerkriege und Revolutionen sowie sonstige gleichartige unvorhersehbare schädigende Ereignisse) bis zum Tag der Auslieferung der bestellten Ware ändern, so kommen ohne weiteres die zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Preise - das sind die marktüblichen - zur Anwendung. Die zu einem Angebot gegebenen Unterlagen sind mit der Einschränkung maßgebend, dass wir uns vorbehalten, im Zuge der weiteren technischen Entwicklung Änderungen durchzuführen. In der Preisliste mit *-gekennzeichnete Artikel werden nicht mehr hergestellt, Lieferung nur solange der Vorrat reicht.
4. Änderungsklausel Preise
KaWe ist berechtigt, im Falle einer Lieferkettenunterbrechung die im (Rahmen-) Auftrag vereinbarten Preise maximal ein Mal pro Quartal an geänderte Marktbedingungen anzupassen, nämlich bei erheblichen Veränderungen der Beschaffungskosten oder der Beschaffungspreise von KaWe für Vorprodukte oder Rohmaterialien. Die Anpassung erfolgt im Umfang der eingetretenen vorgenannten erheblichen Veränderungen. Dies gilt in gleicher Weise bei Einzelaufträgen, bei welchen zwischen Vertragsabschluss und Lieferzeitpunkt mehr als drei Monate liegen. Wenn die Preiserhöhungen den regelmäßigen Anstieg der Lebenshaltungskosten (Ausgangspunkt: Index der Verbraucherpreise für Deutschland zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rahmenauftrages (wesentlich übersteigt, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm von KaWe in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.
5. Liefer- und Leistungszeit, Teillieferungen
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt nicht vor völliger Auftragsklarheit und Abklärung aller technischen Fragen. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen. Im Falle der Vereinbarung von „Vorkasse“ sind wir zur Lieferung erst dann verpflichtet, wenn wir über den Rechnungsbetrag verfügen können. Bei Fällen der höheren Gewalt, z. B. Arbeitskämpfen, Unruhen, Erdbeben, gesundheitlichen Notlagen mit internationaler Tragweite wie Epidemie, Pandemie oder Seuche, Überschwemmungen, Hurricane, Feuer und Blitzschläge, Kriege, Bürgerkriege und Revolutionen sowie sonstigen gleichartigen unvorhersehbaren schädigenden Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Störung, soweit diese nachweislich auf die Erbringung unserer Leistung von Einfluss ist. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. In diesem Fall kommen wir hinsichtlich der betroffenen Lieferverpflichtungen nicht in Verzug, so dass unsere Pflicht zur rechtzeitigen Erfüllung dieser Verpflichtungen für die Dauer der höheren Gewalt automatisch ausgesetzt wird. Dauert die Störung länger als einen Monat, nachdem der ursprünglich vereinbarte Termin abgelaufen ist, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt erstreckt sich auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, es sei denn, die erbrachten Teilleistungen sind für den Käufer nicht verwendbar. Dem Käufer erwachsen daraus keine Schadenersatzansprüche, die Haftungsbegrenzungen in § 15 haben Gültigkeit. Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixgeschäft im Sinne von BGB oder HGB, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsbegrenzungen in § 15 haben Gültigkeit. Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Wenn nichts anderes vereinbart, muss bei Abrufaufträgen die gesamte Auftragsmenge max. 6 Monate nach Vertragsschluss abgenommen sein. Danach sind wir berechtigt, den bei uns lagernden Auftragsbestand nach vorheriger Ankündigung auszuliefern und Lagerkosten zu berechnen.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Gegenüber unseren Forderungen sind Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrecht nur mit von uns anerkannten, rechtskräftig festgestellten oder mit unserer Forderung synallagmatisch verknüpften Gegenansprüchen möglich, ansonsten ausgeschlossen. Wir sind erst dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Kunde seine Gegenleistung erbracht hat.
7. Lieferung
Der Versand erfolgt auf Rechnung des Empfängers. Sonderanfertigungen auf Anfrage.
Für Europaletten berechnen wir € 10,00 pro Stück, für Einweg-Paletten € 25,00 pro Stück. Gefahrgut per LKW.
Inland:
Netto-Warenwert ab € 1.300,-
Frei Haus, frei Verpackung (bei einer Lieferadresse)
Netto-Warenwert unter € 1.300,-
Lieferung per DPD: Versandpauschale zzgl. Evtl. Aufschlag für Sperrgut
Lieferung per Spedition: ab Werk, frei Verpackung
Frachtkosten nach Aufwand zzgl. Palettengebühr
Ausland:
Lieferung EXW (ex works/ab Werk)
Verpackung/Paletten werden berechnet
Erstellung von Exportpapieren werden gesondert und je nach Aufwand in Rechnung gestellt.
8. Liefer- und Abnahmepflicht
Das Recht der Mehr- oder Minderlieferung von ca. 10% der bestellten Stückzahlen bei Spezialanfertigungen sowie den Zwischenverkauf von Lagerposten behalten wir uns fertigungsbedingt vor. Sonderfertigungen sind vom Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen.
9. Änderungsklausel Liefertermine
KaWe ist berechtigt, im Falle einer Lieferkettenunterbrechung die im (Rahmen-) Auftrag vereinbarten Liefertermine an sich verändernde Marktbedingungen anzupassen, nämlich bei – jeweils – erheblichen Schwierigkeiten der Beschaffung der Vorprodukte oder Rohmaterialien bei Lieferanten von KaWe, insbesondere wenn diese Schwierigkeiten auf höherer Gewalt beruhen (unvorhersehbares und unbeherrschbares, von außen kommendes Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt von KaWe nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann. Hierzu zählen vor allem Erdbeben, gesundheitliche Notlagen mit internationaler Tragweite wie eine Pandemie oder Seuche, Überschwemmungen, Hurricane, Feuer und Blitzschläge, Kriege, Bürgerkriege und Revolutionen). Dies gilt in gleicher Weise bei Einzelaufträgen, bei welchen zwischen Vertragsabschluss und Lieferzeitpunkt mehr als drei Monate liegen.
10. Abruf-Aufträge und Mengen-Abschlüsse
Abruf-Aufträge und Mengen-Abschlüsse werden bei Preisänderungen, der Abnahmemenge entsprechend, nach der neuesten Preisliste berechnet. Abschlüsse von Sonderanfertigungen werden ebenfalls der Teuerungsrate angepasst.
11. Versand
Alle Lieferungen, die auf Verlangen des Auftraggebers nach einem anderen Ort versendet werden, erfolgen, sobald sie unseren Betrieb verlassen haben, auf Gefahr des Auftraggebers ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt und wer den Transport durchführt. Soweit wir den Transport durchführen, haften wir für eigenes Verschulden und das Verschulden unserer Gehilfen. Beim Versand durch Dritte haften wir nur für Verschulden bei der Auswahl und zwar jeweils nur bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn der Auftraggeber seine Ansprüche uns gegenüber binnen 5 Tagen schriftlich anmeldet.
Zur Wahrung von Schadenersatzansprüchen sind bei der Übernahme der Waren etwaige Transportschäden von der Bahn, der Post oder dem Spediteur bescheinigen zu lassen.
12. Versicherung
Eine Transportversicherung für Inlands- und Auslandssendungen wird von KaWe vorgenommen.
13. Mängel
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die ursprünglich belieferte Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner die vorstehenden Regelungen bezüglich der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen entsprechend. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden sowie für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.“
14. Beanstandungen
Beanstandungen können nur Berücksichtigung finden, wenn Sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware erhoben werden. Bei begründeten Beanstandungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Um eine effektive Bearbeitung zu gewährleisten bitten wir Rücklieferungen wegen Beanstandungen vorab schriftlich mit uns abzustimmen. In allen Fällen, in denen keine Gewährleistungsrechte zugrunde liegen, werden Rücksendungen unbeschädigter und original verpackte Ware gutgeschrieben unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 15 % des Netto-Warenwertes. Voraussetzung zur Erstellung einer Gutschrift ist die Angabe der Rechnungs-Nummer sowie des Rechnungs-Datums der Retoureware innerhalb 4 Wochen nach Auslieferung. Notwendige Aufarbeitungskosten werden zusätzlich abgesetzt.
15. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Rechnungen einschließlich aller Nebenkosten vor. Zu den Nebenkosten gehören auch diejenigen, die durch den Verzug des Kunden entstehen. Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere Saldoforderung ohne Rücksicht darauf, ob einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind. Bei Hereinnahme von Schecks oder Wechseln behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur Einlösung der Schecks oder Wechsel vor.
Der Kunde darf gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterverkaufen. Er ist dabei verpflichtet, sich Dritten gegenüber das Eigentum vorzubehalten. Die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen in voller Höhe, mindestens aber in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Preises der jeweils verwendeten oder veräußerten Vorbehaltsware an uns zur Sicherung ab, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen solange für unsere Rechnung treuhänderisch einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen ist der Kunde verpflichtet, eingehende Beträge an uns abzuführen. Der Kunde hat uns auf Verlangen – jederzeit – die Anschriften der Erwerber sowie die Daten und Rechnungsbeträge der jeweiligen Lieferungen bekanntzugeben. Wir sind berechtigt, den Dritten jederzeit die Abtretung anzuzeigen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende „Ware“ zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Von einer Pfändung oder jeder anderen Gefährdung unserer Rechte hat er uns sofort schriftlich zu benachrichtigen. Wir sind berechtigt und werden hiermit ermächtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren auch ohne Inanspruchnahme der Gerichte an uns zu nehmen, wenn der Kunde in Zahlungsrückstand kommt. Die Zurücknahme gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, der Kunde haftet für den nach Verwertung der zurückgenommenen Ware verbleibenden Ausfall der Forderung. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Weiter ist er bei hochwertigen Gütern verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
16. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind wie folgt zahlbar:
Bei Vorauszahlung und Bankeinzug gewähren wir 3 % Skonto, innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum 2 % Skonto, 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto. Kunden, die nicht regelmäßig mit uns arbeiten oder zum ersten Mal einen Auftrag erteilen, erhalten die Ware gegen Zahlung per Vorauskasse mit 3% Skonto zugesandt. Für Sonderanfertigungen gelten besondere Zahlungsbedingungen. Wenn Zahlung durch Wechsel vereinbart wird, gehen alle Wechsel- und Diskontspesen zu Lasten des Käufers. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe in Anrechnung gebracht. Die sofortige Fälligkeit sämtlicher Forderungen tritt ein, wenn infolge Zahlungsverzugs wegen eines (Teil)Betrags das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden muss. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Die Annahme von Wechsel erfolgt aufgrund besonderer Vereinbarungen und zahlungshalber. Wechselzahlungen gelten nicht als Barzahlungen und berechtigen nicht zum Abzug von Skonto.
17. Kleinstaufträge
Für Inlandaufträge unter EUR 125,– netto Auftragswert wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,– berechnet.
Für Aufträge aus Ländern der EU unter EUR 600,– netto Auftragswert wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,– berechnet.
Für Aufträge aus Nicht-EU-Ländern unter EUR 1.200,– netto Auftragswert wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30,– berechnet.
18. Haftungsbeschränkung
Wir sowie unsere Organe und Erfüllungsgehilfen haften auf Schadenersatz nur
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; oder
b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit; oder
c) wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde; oder
d) im Rahmen einer etwaigen Garantiezusage; oder
e) bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; oder
f) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d.h. solcher, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) auch bei leicht fahrlässiger Verletzung, dann aber begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB.
Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
19. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt
20. Teilnichtigkeit, Datenschutz
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung der sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bearbeitung von Kundenanfragen, Erstellung von Angeboten, Vertragsabschlüssen, Vertragsdurchführung sowie zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.
2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.
Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.
Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
3. Datenlöschung und Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.
4. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter www.kawemed.com/datenschutz/
21. Nutzung von Bildmaterial und Logos von KaWe
Hinsichtlich der Nutzung des KaWe Bildmaterials und Logos verweisen wir auf unsere allgemeinen Nutzungsbedingungen. Diese finden Sie unter www.kawemed.com.
22. Besondere Bedingungen für den Vertrieb von KaWe-Produkten in andere Mitgliedstaaten der EU
Der im EU-Ausland niedergelassene Kunde verpflichtet sich gegenüber KaWe sicherzustellen, dass die landesspezifischen Verpflichtungen für Hersteller der Umsetzungsgesetze der Batterie-Richtlinie 2006/66/EG (etwa Melde- und Registrierungspflicht), der Verpackungs-Richtlinie 94/62/EG (etwa Lizenzierungspflicht, Registrierungspflicht oder die Pflicht zur Anbringung bestimmter Kennzeichnungen) sowie der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU (etwa Registrierungspflicht oder Pflicht zur Anbringung bestimmter Kennzeichnungen) durch ihn und auf seine Kosten eingehalten werden. Im Hinblick auf die Pflicht zur Einhaltung der landesspezifischen Verpflichtungen für Hersteller der Umsetzungsgesetze der WEEE-Richtlinie weist KaWe den Kunden insbesondere darauf hin, dass dieser als Importeur der Ware gemäß Art. 3 Abs. 1 f) iii der WEEE-Richtlinie unmittelbar selbst als Hersteller gilt und bereits von Gesetzes wegen zur Erfüllung diesbezüglicher Vorgaben verpflichtet ist. Der Kunde verpflichtet sich dazu KaWe unverzüglich nach Kenntniserlangung darüber zu informieren, ob landesspezifische Vorgaben dieser Umsetzungsgesetze der hier getroffenen Vereinbarung entgegenstehen und KaWe selbst dazu angehalten ist, diese Verpflichtungen in dem jeweiligen Zielland zu erfüllen. In diesen Fällen ist der Kunde dazu verpflichtet, KaWe bei der Erfüllung der einschlägigen Verpflichtungen zu unterstützen.
Sofern ein in Deutschland niedergelassener Kunde einen weiteren Vertrieb der Ware ins EU-Ausland beabsichtigt, verpflichtet er sich gegenüber KaWe sicherzustellen, dass die landesspezifischen Verpflichtungen für Hersteller der Umsetzungsgesetze der Batterie-Richtlinie, der Verpackungs-Richtlinie 94/62/EG sowie der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU durch ihn und auf seine Kosten oder durch den Kunden im Zielland selbst eingehalten werden. Der Kunde hat KaWe über Ware einschließlich Verpackung, die durch ihn endgültig ins EU-Ausland abgegeben wird zu unterrichten und dazu entsprechende Nachweise vorzulegen. Sofern der Kunde davon Kenntnis erlangt, dass landesspezifische Vorgaben dieser Umsetzungsgesetze der hier getroffenen Vereinbarung entgegenstehen, gilt das dazu im vorstehenden Absatz ausgeführte.
23. Transportverpackungen
Der Hersteller muss seine vom Kunden zurückgebrachten Transportverpackungen zurücknehmen. Wir sind jedoch nicht verpflichtet:
- Transportverpackungen auf unsere Kosten zurückzuholen
- unfrei angelieferte Transportverpackungen anzunehmen
- fremde Verpackungen anzunehmen
24. Sonstiges
Vereinbarungen gemäß § 19 Abs. 1 Satz 4 ElektroG: Der Kunde verpflichtet sich gegenüber KaWe durch entsprechende Vereinbarungen mit dem Endkunden sicherzustellen, dass die Organisation der Entsorgung der Elektroaltgeräte durch diesen und auf seine Kosten selbst vorzunehmen ist.